Bitte beachten Sie: 
Es bestehen aktuell 7-8 Monate Wartezeit auf einen Termin. 

Terminvereinbarung:

Nur nach telefonischer Anfrage zu den Büroöffnungszeiten


Um die umfassende Diagnostik mit der Krankenkasse zu verrechnen, ist eine gültige ärztliche bzw. fachärztliche oder psychotherapeutische Überweisung zur klinisch-psychologischen Diagnostik erforderlich.

Die Krankenkassa hat folgende Vorgaben:
   
Im Alter von
                         0 Jahren bis knapp vor dem 5. Geburtstag
                        und  ab 18 Jahren
ist eine Überweisung von der  Allgemeinmedizin und Psychotherapie ausreichend.
     
Für das Alter  ab
                          dem 5. Geburtstag
                          bis 18 Jahre
ist eine  FACHARZT-
Überweisung  notwendig ( Pädiatrie/Kinder,  Neurologie, Psychiatrie, Innere Medizin  
                           
 Bei speziellen Fragestellungen (u.a. psychiatrischen, neurologischen etc.)   
ist ebenso eine
FACHARZT-Überweisung  notwendig (Neurologie, Psychiatrie, Innere Medizin) 

 Auch Vertragseinrichtung oder eigene Einrichtung eines Versicherungsträgers können Überweisungen ausstellen 
 
Die Zuweisung muss eine Verdachtsdiagnose/ einen Zuweisungsgrund mit ICD-10 Code enthalten.