Bitte beachten Sie:
Es bestehen aktuell 7-8 Monate Wartezeit auf einen Termin.
Terminvereinbarung:
Nur nach telefonischer Anfrage zu den Büroöffnungszeiten
Um die umfassende Diagnostik mit der Krankenkasse zu verrechnen, ist eine gültige ärztliche bzw. fachärztliche oder psychotherapeutische Überweisung zur klinisch-psychologischen Diagnostik erforderlich.
Die Krankenkassa hat folgende Vorgaben:
Im Alter von
0 Jahren bis knapp vor dem 5. Geburtstag
und ab 18 Jahren
ist eine Überweisung von der Allgemeinmedizin und Psychotherapie ausreichend.
Für das Alter ab
dem 5. Geburtstag
bis 18 Jahre
ist eine FACHARZT-Überweisung notwendig ( Pädiatrie/Kinder, Neurologie, Psychiatrie, Innere Medizin
Bei speziellen Fragestellungen (u.a. psychiatrischen, neurologischen etc.)
ist ebenso eine
FACHARZT-Überweisung notwendig (Neurologie, Psychiatrie, Innere Medizin)
Auch Vertragseinrichtung oder eigene Einrichtung eines Versicherungsträgers können Überweisungen ausstellen
Die Zuweisung muss eine Verdachtsdiagnose/ einen Zuweisungsgrund mit ICD-10 Code enthalten.