Stornogebühren

Der vereinbarte Termin ist ausschließlich für Sie reserviert.
Sollten Sie einen Termin  nicht einhalten können, ersuche ich Sie um rasche Bekanntgabe per sms, per  Anruf oder per E-Mail. Die Absage muss von uns bestätigt werden.

Stornogebühren entstehen dann, wenn Sie  absagen und wir den Termin nicht anders vergeben können -  daher bitte rechtzeitig absagen!

Wir sind bemüht, auch bei kurzfristigen Absagen den Termin an jemand anderen zu vergeben!

Sollte dies nicht möglich sein,  bitte ich Sie um Verständnis, dass für einen  abgesagten Terminen oder bei Nicht-Erscheinen zum Termin Ihnen persönlich ein
Ausfallshonorar in der Höhe von €185,- zuzüglich Portogebühren  in Rechnung gestellt wird.   

Ausgenommen sind Krankheitsfälle, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt werden kann. Aber auch in diesem Fall ist ein Anruf vor dem Termin erforderlich
Das ärztliche Attest muss eine Krankheit bescheinigen, die den entsprechenden  Tag, an dem der Termin versäumt wurde, betrifft. 
Das ärztliche Attest muss innerhalb der auf den versäumten Termin folgenden 14 Tage vorgelegt werden und der Erhalt muss von uns bestätigt werden  (Lesebestätigung oder Empfangsbestätigung ). Ansonsten werden Stornogebühren verrechnet.