Um die umfassende Diagnostik mit der Krankenkasse zu verrechnen, benötige ich eine gültige ärztliche bzw. fachärztliche Überweisung (in seltenen Fällen reicht eine psychotherapeutische Überweisung). Eine Bestätigung für Inanspruchnahme einer Psychotherapie ist kein Überweisungsschein!
Die Krankenkassa hat, und für den Ablauf der psychologischen Diagnostik bestehen folgende Vorgaben:
* 0 Jahren - 5. Geburtstag: Überweisung von der Allgemeinmedizin und Psychotherapie ausreichend.
* ab dem 5. Geburtstag bis 18 Jahre: ist eine FACHARZT-Überweisung (Pädiatrie/Kinder-Jugendfacharzt, Neurologie, Psychiatrie, Innere Medizin notwendig
* ab 18 Jahren: ist eine Überweisung von der Allgemeinmedizin und Psychotherapie ausreichend.
* Bei speziellen Fragestellungen (ADHS oder Autismus im Erwachsenenalter, Demenzverdacht und andere psychiatrische, neurologische Fragestellungen etc.): FACHARZT-Überweisung notwendig (Neurologie, Psychiatrie, Innere Medizin)
Auch Vertragseinrichtung oder eigene Einrichtung eines Versicherungsträgers können Überweisungen ausstellen
Die Zuweisung muss eine Verdachtsdiagnose/ einen Zuweisungsgrund mit ICD-10 Code enthalten.
Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich bitte zu den Bürozeiten bei uns (siehe Homepage oder Telefonansage)